In der Kirchengemeinde Schreufa sind Taufen grundsätzlich an jedem Sonntag im Hauptgottesdienst um 9.30h möglich, der genaue Termin ist mit der Gemeindepfarrerin abzustimmen.
Im Vorfeld der Taufe können Sie sich als Taufeltern bereits mit der Wahl eines Taufspruches für Ihr Kind beschäftigen. Eine schöne Auswahl findet sich auf der EKD-Website www.taufe.de.
Auch sollten Sie Ihre Taufpaten darüber informieren, dass Sie sich um einen Patenschein kümmern müssen, sofern sie nicht zum Gesamtverband Frankenberg-Schreufa (Frankenberg, Friedrichshausen, Burgwald, Schreufa) gehören. Diese erhalten die Paten im Pfarramt der Kirchengemeinde, in der sie wohnen.
Ab dem dritten Lebensjahr sind die Kinder der Gemeinde zum Kindergottesdienst eingeladen, der jeweils am 1. Freitag im Monat in der Zeit von 15.30 – 17.00 Uhr stattfindet. Treffpunkt ist in der Kirche, anschließend geht es weiter ins Gemeindehaus, um dort zu basteln, zu spielen und gemeinsam etwas zu essen.
Alle zwei Jahre, normalerweise im Mai oder Juni, lädt die Kirchengemeinde zu einem Tauferinnerungsgottesdienst für Grundschülerinnen und Grundschüler. Die evangelisch getauften Kinder werden dazu persönlich angeschrieben.
Alle evangelischen Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen werden im Frühjahr angeschrieben und zum Konfirmandenunterricht eingeladen, der im April eines jeden Jahres beginnt und 1 Jahr dauert. Schüler, die noch nicht getauft sind, können selbstverständlich auch zum Konfirmandenunterricht angemeldet werden. Die Taufe erfolgt dann während der Konfirmandenzeit.
Vor der ersten Konfirmandenstunde findet eine Informationsveranstaltung für Eltern und Jugendliche statt, bei der der genaue Unterrichtstermin festgelegt und über den Ablauf der Konfirmandenzeit informiert wird.
Der Unterricht findet jeden Dienstag im Gemeindehaus statt, hinzu kommen sogenannte Konfirmandentage an einzelnen Samstagen in Jahr. Während der Konfirmandenzeit wird ein viertägiges Konfi-Camp durchgeführt.
Der Konfirmationsgottesdienst findet jeweils zwei Wochen nach Ostern statt.
Termine für kirchliche Hochzeiten oder Hochzeitsjubiläen sind mit der Gemeindepfarrerin zu vereinbaren. Die Organistin wird von der Kirchengemeinde gestellt. Besondere musikalische Wünsche sind rechtzeitig mit ihr abzusprechen.
Termine für Beisetzungen werden von der Trauerfamilie bzw. dem Bestatter direkt mit der zuständigen Pfarrerin vereinbart. Die Pfarrerin kommt in der Regel kurzfristig zu einem Trauergespräch in das Haus der Trauerfamilie. Auf Wunsch ist auch eine Aussegnung möglich.
An den Sonntagen vor und nach der Bestattung wird diese im Gottesdienst um 9.30 Uhr abgekündigt. Am Ewigkeitssonntag werden die Namen aller Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres im Gottesdienst verlesen.