Synode beschließt Gebäudeplan

Nur noch 30% der Gebäude sind "Antragsberechtigt für Baumittel"

von Karl-Hermann Völker

räses Hubertus Marpe (links) und Dekanin Petra Hegmann beglückwünschten Pfarrerin Andrea Hos-Opfer und Pfarrer Andreas Schütz zu ihrer Wahl als stellvertretende Dekane. Vorgeschlagen hatte sie die Pfarrkonferenz des Kirchenkreises Eder.  Foto: K-H. Völker
räses Hubertus Marpe (links) und Dekanin Petra Hegmann beglückwünschten Pfarrerin Andrea Hos-Opfer und Pfarrer Andreas Schütz zu ihrer Wahl als stellvertretende Dekane. Vorgeschlagen hatte sie die Pfarrkonferenz des Kirchenkreises Eder. Foto: K-H. Völker

Frankenberg – Rückläufige Mitgliederzahlen, einbrechende Kirchensteuereinnahmen - nur für 30 Prozent der Gebäude im Bestand der Evangelischen Landeskirche von Kurhessen-Waldeck können künftig noch Anträge auf Mittel für Baumaßnahmen gestellt werden. Als Pilotkirchenkreis im „Gebäudestrategieprozesse 2026+“ hat am Wochenende in Frankenberg die Synode des evangelischen Kirchenkreises Eder erstmals einen von einer Lenkungsgruppe mit dem Kirchenkreisamt Korbach erarbeiteten Gebäudeplan verabschiedet, in dem die künftig nur noch „antragsberechtigten“ Kirchen und Gemeindehäuser enthalten sind.

 

Dass das Ergebnis dieses Plans, der für viele Kirchengemeinden Einschnitte in ihre künftige finanzielle Handlungsfähigkeit bedeutet und Enttäuschungen bereitet hat, zeigte sich bei der Diskussion und Abstimmung: 47 der gewählten und berufenen Synodalen stimmten mit Ja, 21 mit Nein und fünf enthielten sich. Drei noch zuletzt eingereichte Änderungsanträge zum Einbezug der Kirchen von Oberorke und Obernburg sowie des Martin-Luther-Heims in Frankenau wurden in den Kirchenkreisvorstand verwiesen.

 

„Wir möchten deutlich machen, dass uns die Entscheidungen nicht leichtgefallen sind“, betonte Pfarrer Hubertus Marpe (Bad Wildungen), Präses der Kreissynode, zu Beginn. Er wie auch Dekanin Petra Hegmann (Frankenberg) legten noch einmal dar, dass man auf Arbeitsschwerpunkte und größtmögliche regionale Verteilung geachtet, den Gebäudezustand berücksichtigt, Möglichkeiten, in andere Gebäude auszuweichen, und die Erreichbarkeit abgewogen habe. „Wir hoffen, dass deutlich wird, dass wir sorgfältig und gewissenhaft gehandelt haben. Dennoch bleibt der Plan veränderbar“, so Marpe. Unbestritten bleibe auch die Notwendigkeit, dass sich neben der Teilfinanzierung grundsätzlich alle Gemeinden um die Einwerbung von zusätzlichen Mitteln kümmern müssten. Bewirtschaftungszuweisungen werden bis auf weiteres auch für die übrigen 70 % Kirchen überwiesen.

 

Einige Gemeinden haben bereits Gebäude verkauft. Insgesamt verfügt der Kirchenkreis Eder, der sich von Freienhagen im Norden bis Gemünden/Wohra im Süden und von Rengershausen bei Frankenberg im Westen bis nach Mandern bei Bad Wildungen im Osten erstreckt, über 76 Kirchen, 24 Gemeindehäuser, 27 Pfarrhäuser und vier Kita-Gebäude in kirchlichem Besitz. Beschlossen wurde nun mit dem Gebäudeplan, folgende Immobilien als künftig mit einer Teilfinanzierung bei Baumaßnahmen noch förderfähig aufzunehmen:

 

  • Kooperationsraum Bad Wildungen – Edertal: Stadtkirche Bad Wildungen, Philipp-Nicolai-Kirche Altwildungen, Martin-Luther-Haus, Lukaskirche Reinhardshausen mit Gemeindezentrum, die Kirchen von Affoldern, Bergheim, Kleinern, Wellen, Braunau, Frebershausen, Giflitz und das Pfarrhaus Bergheim als Jugendzentrum.
  • Kooperationsraum Frankenberg – Burgwald: Liebfrauenkirche, Gemeindezentrum Auf der Burg in Frankenberg, Kirche Bottendorf, Gemeindehaus August-Winnig-Heim Bottendorf sowie die Kirchen Willersdorf, Birkenbringhausen, Rosenthal, Ernsthausen, Rengershausen, Viermünden, Röddenau und Wiesenfeld.
  • Kooperationsraum Bunstruth – Kellerwald: Die Kirchen in Gemünden, Geismar, Frankenau, Mohnhausen, Löhlbach, Ellershausen sowie die Gemeindehäuser Löhlbach und Gemünden.
  • Kooperationsraum Vöhl-Waldeck: Die Kirchen in Vöhl, Sachsenhausen, Waldeck, Kirchlotheim, Kirche Freienhagen, Marienhagen, Niederwerbe und das Gemeindehaus Sachsenhausen.

 

Alle hier nicht aufgezählten kirchlichen Gebäude des Kirchenkreises Eder werden im Plan als „nicht antragsberechtigt“ aufgeführt oder, wie die Pfarrhäuser, mit einer „besonderen Finanzierungslogik“ verwaltet. „Wir können nicht mehr an jedem Ort alles vorhalten“, bedauerte Dekanin Petra Hegmann. Sie äußerte die Hoffnung, dass es auch „mit den kleinen Kirchen weitergeht. Es finden sich manchmal andere Träger und Möglichkeiten.“ Die Umsetzung des Gebäudeplans soll zum 1. Januar 2026 erfolgen.

 

Neue Vertreter der Dekanin gewählt

 

Neben dem Plan, in dem nur noch 39 Gebäude für den Kirchenkreis künftig als antragsberechtigt für Baumittel sein werden, wurden auch Personalentscheidungen verabschiedet.

Präses Hubertus Marpe begrüßte als neue Mitglieder der Kreissynode aufgrund ihres Amtes die Pfarrerinnen Sarah Bornscheuer (Frankenberg, Pfarrstelle 3), Jelena Kaletta (Kirchengemeinde Wildunger Waldörfer mit Auftrag Jugendarbeit im Kirchenkreis), Sven Kepper (Kirchengemeinde Röddenau-Haine), Thomas Kraft (Kirchspiel Wiesenfeld), Nils Ritter (Kirchengemeinde Hohes Lohr im Kellerwald) und Marie-Christine Weidemeyer (Kirchengemeinde Gemünden-Bunstruth) und verpflichtete vier von ihnen Anwesende mit einem Gelöbnis als Kreissynodale.

Anstelle der ausgeschiedenen Jan-Friedrich Eisenberg und Katharina Wagner wählte die Kreissynode Eder einstimmig als Stellvertreter von Dekanin Petra Hegmann Pfarrer Andreas Schütz (Wildunger Walddörfer) und Pfarrerin Andrea Hose-Opfer (Bad Wildungen).

Die Kirchengemeinde Altenlotheim wird künftig, so ein weiterer Beschloss, von der Pfarrstelle Kirchlotheim zur Pfarrstelle Frankenau-Geismar 1 wechseln. Der Dienstauftrag für Jugendarbeit, bisher Bergheim, soll künftig an die Pfarrstelle Wildunger Walddörfer angeschlossen werden.

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