Auf dieser Seite möchten wir Ihnen viele Fragen rund um den Eintritt in die evangelische Kirche beantworten.
Wenn eine Ihrer Fragen hier nicht beantwortet ist, so stehen Ihnen der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde oder die Ansprechpartner in den Kircheneintrittsstelle im Dekanat in Frankenberg Rede und Antwort.
Zehn gute Gründe, in der Kirche zu sein
1.)In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst genommen und angenommen.
2.)Die Kirche bewahrt die Zusage Gottes, uns Menschen zu lieben.
3.)In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
4.)In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
5.)Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod.
6.)Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
7.)Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
8.)In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.
9.)Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.
10.)Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Zwei Wege stehen Ihnen dazu offen. Der erste Weg ist der Kontakt zu Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer in der Gemeinde. Hier können Sie in der Regel ein Gespräch vereinbaren und sich über das weitere Vorgehen informieren. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie noch nie Mitglied einer christlichen Kirche waren.
Wenn Sie früher schon einmal zur Evangelischen Kirche gehörten und nun wieder eintreten wollen, ist die Kontaktaufnahme mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer vor Ort ebenfalls der naheliegendste Schritt.
Vielleicht gibt es für Sie aber Gründe, einen anderen Gesprächspartner für Ihren Wiedereintritt in die Kirche zu suchen. Darum gibt es einen zweiten Weg: Sie haben die Möglichkeit, mit der Kircheneintrittsstelle für den Kirchenkreis Kontakt aufzunehmen. Die Kircheneintrittsstellen werden von Pfarrerinnen und Pfarrern geleitet. Nach einem Gespräch wird in der Regel eine Aufnahme stattfinden.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher noch keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Muss ich mich prüfen lassen?
Zumeist nicht. Vorgesehen sind in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Was habe ich von der Gemeinschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Im Wesentlichen zahlen Arbeitnehmer mit eigenem Einkommen und Selbstständige Kirchensteuer. Keine Kirchensteuer zahlen in der Regel Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit geringem oder keinem zu versteuerndem Einkommen. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen und den dafür zu zahlenden Steuern. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Das sind etwa zwei Drittel der rund eine Million Kirchenmitglieder der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Oder umgekehrt: Nur ein Drittel der Kirchenmitglieder verdienen so viel, dass sie Kirchensteuer zahlen. Die Kirchensteuer beträgt zurzeit 9 Prozent der Einkommensteuer. Um ein zu starkes Anwachsen der persönlichen Kirchensteuerbelastung zu vermeiden, besteht bei höheren Einkommen die Möglichkeit, auf Antrag die Kirchensteuer ab Veranlagungszeitraum 2004 auf 3,75 Prozent des gesamten zu versteuernden Einkommens zu begrenzen. Ein so genannter Kappungsantrag rechnet sich allerdings erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von EUR 265.388,00 bei Ledigen und EUR 530.744,00 für Verheiratete. In allen übrigen Fällen ist der normale Steuersatz günstiger.
Die Kirchensteuer reduziert sich jedoch um 30 bis 50 Prozent, weil sie als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer-Erklärung vom Einkommen abgesetzt werden kann. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.